Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den meisten Privatversicherungen übernommen. Bedingung ist in der Regel, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. Bis zu welcher Höhe die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Wenn Sie als Beamtin/Beamter oder Familienangehöriger im Rahmen der Beihilfe versichert sind und eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, steht Ihnen ebenfalls die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie zu.
Maßgebend ist dabei die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.
Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten:Ich rechne nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab. Für gesetzlich versicherte Patienten gibt es jedoch die Möglichkeit einer so genannten außervertraglichen Psychotherapie. Das bedeutet, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen ohne kassenärztliche Zulassung in Einzelfällen von den Krankenkassen übernommen wird. Bedingung ist, dass die Patientin/der Patient nachweisen kann, dass in einer angemessenen Zeit kein vertragsärztlicher Behandlungsplatz zu bekommen war.
Ob Ihre Krankenkasse einer außervertraglichen Psychotherapie zustimmt, sollte vorab geklärt werden. Dabei bin ich Ihnen gern behilflich.