In einem kurzen Überblick möchte ich Sie über die theoretischen Ausrichtungen informieren, mit denen ich in meiner Praxis arbeite.
Drei Psychotherapie-Richtungen sind nach dem Psychotherapeutengesetz (in Kraft seit 1. Januar 1999) als staatliche psychotherapeutische Ausbildung mit der Möglichkeit einer Kassenzulassung anerkannt und werden damit auch von den Kassen bezahlt: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
Meine Schwerpunkte liegen in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Psychoanalyse. Darüber hinaus fließen Elemente aus neueren Traumakonzepten in meine Arbeit mit ein, zum Beispiel aus der psychodynamisch imaginativen Traumatherapie und aus der systemischen Therapie.
Ich biete die folgenden Therapieformen an:
In Kurzzeittherapien wird versucht, ein zentrales, relativ klar umschriebenes Problem in zirka 20 bis 30 Sitzungen zu behandeln.
Es gibt tiefenpsychologische Therapieformen mit bis zu 100 Sitzungen, bei denen wir uns einmal wöchentlich oder alle zwei Wochen gegenübersitzen.
Die Psychoanalyse umfasst bis zu 300 Sitzungen. Pro Woche finden bis zu drei Sitzungen statt.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Ich behandle alle Gesprächsinhalte streng vertraulich. Ohne Ihr Einverständnis erhält kein Dritter Kenntnis von Therapie-Inhalten.
Bevor die Behandlung beginnt, muss die Entscheidung zur gemeinsamen Arbeit getroffen werden. Dazu vereinbare ich mit Ihnen bis zu fünf so genannte probatorische Sitzungen. Diese dienen zur diagnostischen Abklärung und natürlich auch zum Kennenlernen. Für eine Psychotherapie ist es von zentraler Bedeutung, dass Sie eine Vertrauensbasis aufbauen können und dass Sie sich aufgehoben und kompetent behandelt fühlen.
Sobald gemeinsam eine Psychotherapie vereinbart wurde, wird bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Kostenträger ein entsprechender Antrag gestellt. Ihr behandelnder Arzt/Ihre Ärztin muss zuvor abklären, ob ein körperliches Leiden Auslöser der Beschwerden sein könnte oder ob es andere medizinische Gründe gibt, die gegen das Therapievorhaben sprechen. Dies wird auf dem so genannten Konsiliarbericht dokumentiert.