Abrechnung - IntroBild

Wie ich abrechne

Meine Praxis verfügt über die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie gehören zu den wissenschaftlich anerkannten Richtlinienverfahren, die sowohl von allen gesetzlichen als auch allen privaten Krankenversicherungen anerkannt sind.

  • Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei Therapeutinnen und Therapeuten, die über die entsprechende Zulassung verfügen, wie es in meiner Praxis der Fall ist. Wenn Sie zu mir kommen benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte. Die eigentliche Psychotherapie ist allerdings im Gegensatz zu den Sprechstunden- und Probesitzungen, eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, nach den bis zu 3 Sprechstundensitzungen (ab 2018 vor jeder Therapie verpflichtend) und den maximal 5 Probesitzungen muss vor Behandlungsbeginn ein entsprechender Antrag an die Kasse gestellt werden. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Der von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von mir. Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

  • Bei Privaten Krankenversicherungen richten sich Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung nach der Art des individuellen Versicherungsvertrages. Sofern Unsicherheiten diesbezüglich bestehen, nehmen Sie bitte zur Klärung Kontakt zu ihrer Privaten Krankenversicherung auf. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Therapiesitzungen werden von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ -2,3-facher Satz) abgerechnet.

  • Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die eigentliche Psychotherapie ist allerdings im Gegensatz zu den Probesitzungen, eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, nach den maximal 5 Probesitzungen muss vor Behandlungsbeginn ein entsprechender Antrag an die Beihilfe gestellt werden. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Der von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle. Hat die Beihilfe Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie. Sie müssen nichts zuzahlen.

  • Falls Ihr privater Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung nicht beinhaltet (die gesetzlichen Kassen und die Beihilfe übernehmen Psychotherapie bei den entsprechenden Voraussetzungen zuverlässig), oder wenn Sie diese Lösung aus persönlichen Gründen vorziehen, haben Sie auch die Möglichkeit die Therapiesitzungen eigenverantwortlich ohne Einbezug einer Krankenversicherung zu finanzieren. Die Kosten hierfür orientieren sich, wie bei Privatversicherten, an der GOÄ (2,3-facher Satz).